Impressum

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Angaben gemäß § 5 DDG

Objektservice Hornung
Inhaber: Sascha Hornung
Wilhelm-Fischer-Straße 18
63454 Hanau
Deutschland

Kontakt

Telefon: 06181 / 3060188
E-Mail: info@objektservice-hornung.de

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz:

DE344744742

Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung

Versicherer:
Gothaer Allgemeine Versicherung AG

Räumlicher Geltungsbereich:
Deutschland

Verantwortlich für journalistisch-redaktionelle Inhalte

Soweit auf dieser Website journalistisch-redaktionelle Inhalte angeboten werden:

Sascha Hornung
Wilhelm-Fischer-Straße 18
63454 Hanau
Deutschland

Verbraucherstreitbeilegung

Objektservice Hornung ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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Urheberrecht

Die von Objektservice Hornung erstellten Inhalte und Werke auf dieser Website unterliegen dem deutschen Urheberrecht, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung oder sonstige Nutzung außerhalb der gesetzlichen Schranken des Urheberrechts bedürfen der vorherigen Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers.

Soweit Inhalte auf dieser Website nicht von Objektservice Hornung erstellt wurden, werden die Rechte Dritter beachtet.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Objektservice Hornung – Inhaber Sascha Hornung
Wilhelm-Fischer-Straße 18
63454 Hanau
Deutschland

Stand: Oktober 2026

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Objektservice Hornung, Inhaber Sascha Hornung, Wilhelm-Fischer-Straße 18, 63454 Hanau, nachfolgend „Auftragnehmer“, und seinen Auftraggebern.

Auftraggeber können Verbraucher im Sinne des § 13 BGB oder Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sein.

Soweit einzelne Regelungen dieser AGB ausdrücklich nur für Verbraucher oder nur für Unternehmer bestimmt sind, wird dies entsprechend gekennzeichnet.

Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen insbesondere Objektbetreuung und Objektkontrollen, Hausmeister- und Gebäudeservice, Leerstandsbetreuung, Montage- und Demontageleistungen, Werbetechnik und Beschilderung, Entrümpelungen und Haushaltsauflösungen, Reinigungsleistungen, Grün- und Außenarbeiten, kleinere Instandsetzungs- und Sanierungsarbeiten, Objektvorbereitung, Koordinationsleistungen sowie weitere individuell vereinbarte Service-, Montage- und Sonderleistungen.

Art und Umfang der konkret geschuldeten Leistung ergeben sich vorrangig aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung und sonstigen individuellen Vereinbarungen.

Gegenüber Unternehmern gelten entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers nur, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

§ 2 Anfragen und Vertragsschluss

Die Darstellung von Leistungen auf der Website, in sozialen Medien, Werbematerialien oder sonstigen Veröffentlichungen stellt grundsätzlich kein verbindliches Vertragsangebot dar.

Das Absenden eines Kontaktformulars sowie Anfragen per Telefon, E-Mail, WhatsApp oder über andere Kommunikationswege stellen grundsätzlich unverbindliche Anfragen dar.

Durch eine solche Anfrage kommt noch kein Vertrag zustande.

Der Auftragnehmer kann dem Auftraggeber anschließend ein individuelles Angebot oder eine Auftragsbestätigung übermitteln.

Ein Vertrag kommt insbesondere zustande, wenn der Auftraggeber ein Angebot des Auftragnehmers ausdrücklich annimmt oder auf Grundlage des Angebots verbindlich einen Auftrag erteilt.

Die Beauftragung kann, soweit keine besondere gesetzliche oder vertragliche Form vorgeschrieben ist, insbesondere per E-Mail oder WhatsApp erfolgen.

Individuelle Vereinbarungen sowie die Angaben im konkreten Angebot oder in der Auftragsbestätigung haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 3 Angebote und Leistungsumfang

Angebote werden auf Grundlage der bei Angebotserstellung bekannten Umstände und der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Angaben erstellt.

Der Auftraggeber hat für die Kalkulation und Ausführung wesentliche Umstände vollständig und zutreffend mitzuteilen.

Pauschal- oder Festpreise beziehen sich ausschließlich auf den im jeweiligen Angebot beschriebenen Leistungsumfang.

Nicht vorhersehbare oder bei Angebotserstellung nicht erkennbare Umstände können zusätzlichen Aufwand oder Änderungen des Leistungsumfangs erforderlich machen.

Dies kann insbesondere bei verdeckten Schäden, nicht erkennbaren baulichen Gegebenheiten, zusätzlichem Räumungs- oder Entsorgungsumfang, Schadstoffen, Sonderabfällen, erschwerten Zugangsbedingungen oder vom Auftraggeber nachträglich gewünschten Änderungen der Fall sein.

Kostenpflichtige Zusatz- und Änderungsleistungen werden grundsätzlich vor ihrer Ausführung mit dem Auftraggeber abgestimmt, soweit dies nach den Umständen möglich und zumutbar ist.

Zusatz- und Änderungsleistungen werden gesondert vergütet, soweit sie nicht bereits vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang umfasst sind.

§ 4 Eigene Leistungen, Nachunternehmer und Vermittlung

Der Auftragnehmer kann vereinbarte Leistungen selbst oder, soweit zulässig und vertraglich nicht anders vereinbart, unter Einsatz geeigneter Nachunternehmer oder Erfüllungsgehilfen erbringen.

Werden Nachunternehmer oder Erfüllungsgehilfen zur Erfüllung einer vom Auftragnehmer übernommenen Vertragspflicht eingesetzt, bleibt Objektservice Hornung Vertragspartner des Auftraggebers.

Hiervon zu unterscheiden ist die ausdrücklich vereinbarte Vermittlung eines eigenständigen Drittunternehmens.

Bei einer reinen Vermittlungsleistung kommt der Vertrag über die vermittelte Leistung unmittelbar zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Drittunternehmen zustande.

Ob Objektservice Hornung selbst Vertragspartner der betreffenden Leistung oder ausschließlich Vermittler ist, ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer sonstigen eindeutigen individuellen Vereinbarung.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

A. Allgemeine Bestimmungen

Für Preise, Anzahlungen, Abschlagszahlungen, Zahlungspläne und Zahlungsfristen gelten vorrangig die im jeweiligen Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in einer sonstigen individuellen Vereinbarung festgelegten Bedingungen.

Die konkrete Zahlungsweise kann abhängig von Art, Umfang, Dauer, Materialeinsatz und Auftragsvolumen individuell vereinbart werden.

Hierbei können insbesondere Anzahlungen, Abschlagszahlungen nach Leistungsfortschritt, Materialvorauszahlungen sowie Schlusszahlungen vereinbart werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Soweit keine besondere Zahlungsbedingung vereinbart wurde, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Zahlungen sind auf das in der Rechnung oder Auftragsbestätigung angegebene Konto zu leisten, sofern keine andere Zahlungsweise vereinbart wurde.

Ein Skontoabzug ist nur zulässig, wenn dieser ausdrücklich vereinbart wurde.

B. Zahlungsbedingungen für Verbraucher

Gegenüber Verbrauchern werden die vereinbarten Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen, soweit gesetzlich vorgeschrieben.

Zahlungsfristen sowie gegebenenfalls vereinbarte Anzahlungen oder Abschlagszahlungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.

Soweit bei Werkleistungen gesetzliche Vorschriften über Abschlagszahlungen, Sicherheiten oder Fälligkeit Anwendung finden, bleiben diese unberührt.

Eine Schlusszahlung wird nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der konkret getroffenen Vereinbarung fällig.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Gesetzliche Rechte des Verbrauchers, insbesondere wegen nicht vertragsgemäß erbrachter Leistungen, bleiben unberührt.

C. Zahlungsbedingungen für Unternehmer

Gegenüber Unternehmern können Preise netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben werden.

Zahlungsbedingungen, Anzahlungen, Materialvorauszahlungen, Abschlagszahlungen und Zahlungspläne können im jeweiligen Angebot oder Auftrag individuell vereinbart werden.

Soweit im Angebot nichts anderes vereinbart wurde, sind Rechnungen entsprechend der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu zahlen.

Bei größeren, materialintensiven, länger dauernden oder abschnittsweise ausgeführten Aufträgen können angemessene Anzahlungen und Abschlagszahlungen vereinbart werden.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Der Auftragnehmer kann bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere Verzugszinsen, die gesetzliche Verzugspauschale sowie einen darüber hinausgehenden Verzugsschaden geltend machen.

Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen kann der Auftragnehmer noch nicht erbrachte Leistungen bis zur Begleichung fälliger Forderungen zurückhalten.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung.

Der Auftraggeber sorgt dafür, dass vereinbarte Zugänge zu Grundstücken, Gebäuden, Räumen, technischen Anlagen und sonstigen Arbeitsbereichen zum vereinbarten Zeitpunkt möglich sind.

Soweit für die Leistung erforderlich und vereinbart, stellt der Auftraggeber geeignete Strom-, Wasser- oder sonstige Anschlüsse zur Verfügung.

Wertgegenstände, Bargeld, persönliche Dokumente, Datenträger und besonders empfindliche Gegenstände sind vor Beginn der Arbeiten zu sichern oder dem Auftragnehmer ausdrücklich anzuzeigen.

Entsteht aufgrund einer vom Auftraggeber zu vertretenden Verletzung erforderlicher Mitwirkungspflichten zusätzlicher Aufwand, kann dieser nach den gesetzlichen Bestimmungen und der getroffenen Vergütungsvereinbarung zusätzlich berechnet werden.

§ 7 Termine und Leistungshindernisse

Termine und Ausführungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

Ereignisse, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat und die die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder vorübergehend unmöglich machen, können zu einer angemessenen Verlängerung vereinbarter Ausführungsfristen führen.

Hierzu können insbesondere außergewöhnliche Witterungsverhältnisse, behördliche Maßnahmen, Fälle höherer Gewalt sowie unvorhersehbare Material- oder Lieferengpässe gehören.

Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber über erhebliche Verzögerungen, sobald diese erkennbar sind.

Zwingende gesetzliche Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.

§ 8 Abnahme bei Werkleistungen

Soweit die vereinbarte Leistung werkvertraglichen Charakter hat und gesetzlich eine Abnahme vorgesehen ist, gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, eine vertragsgemäß hergestellte und abnahmefähige Leistung abzunehmen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden, soweit dies gesetzlich vorgesehen ist.

Gegenüber Verbrauchern richtet sich eine etwaige Abnahmefiktion ausschließlich nach den gesetzlichen Voraussetzungen. Erforderliche Hinweise werden gegebenenfalls gesondert in der gesetzlich vorgeschriebenen Form erteilt.

§ 9 Mängelrechte und Gewährleistung

Für Mängel der vom Auftragnehmer geschuldeten eigenen Leistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte und Verjährungsfristen, soweit nicht im Einzelfall eine gesetzlich zulässige abweichende Vereinbarung wirksam getroffen wurde.

Der Auftraggeber soll erkennbare Mängel möglichst zeitnah mitteilen, damit eine Prüfung und gegebenenfalls Nacherfüllung ermöglicht werden kann.

Gesetzliche Rechte und Fristen des Auftraggebers werden durch diese Bitte nicht eingeschränkt.

Für Mängel oder Schäden, die bereits vor Beginn der Arbeiten vorhanden waren und deren Beseitigung nicht Gegenstand des Auftrags war, haftet der Auftragnehmer nicht, soweit der Auftragnehmer diese nicht verursacht hat.

Bei Unternehmern bleiben gesetzliche Untersuchungs- und Rügepflichten, soweit sie im jeweiligen Vertragsverhältnis anwendbar sind, unberührt.

§ 10 Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.

Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

§ 11 Entrümpelungen, Haushaltsauflösungen, überlassene Gegenstände und Entsorgung

Bei Entrümpelungen, Haushaltsauflösungen, Räumungen und vergleichbaren Aufträgen hat der Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten sämtliche Gegenstände, die nicht vom Auftrag erfasst werden oder in seinem Eigentum bzw. Besitz verbleiben sollen, eindeutig zu kennzeichnen oder aus den zu räumenden Bereichen zu entfernen.

Der Auftraggeber versichert, dass er Eigentümer der zur Räumung überlassenen Gegenstände ist oder anderweitig uneingeschränkt berechtigt ist, über diese zu verfügen und sie dem Auftragnehmer zur Übernahme, Verwertung oder Entsorgung zu überlassen.

Sämtliche vom Räumungsauftrag erfassten und dem Auftragnehmer zur Entfernung überlassenen beweglichen Gegenstände werden mit ihrer Übernahme durch den Auftragnehmer und der Besitzverschaffung an diesen in dessen Eigentum übertragen, soweit der Auftraggeber zur Verfügung über die jeweiligen Gegenstände berechtigt ist.

Die Eigentumsübertragung umfasst die vom Auftrag erfassten Gegenstände unabhängig davon, ob diese anschließend entsorgt, verwertet, weiterverwendet, veräußert oder anderweitig verwendet werden.

Die Eigentumsübertragung umfasst grundsätzlich auch innerhalb der zur Räumung überlassenen Bereiche oder Gegenstände befindliche Sachen mit einem etwaigen wirtschaftlichen Wert, sofern diese vom Räumungsauftrag erfasst und nicht vor der Übernahme ausdrücklich von der Räumung ausgenommen wurden.

Nicht von der Eigentumsübertragung erfasst sind insbesondere Bargeld, persönliche Ausweisdokumente, Urkunden, Testamente, Sparbücher, Bank- und Kreditkarten, Schlüssel, persönliche Datenträger sowie offensichtlich höchstpersönliche Unterlagen, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich und rechtlich zulässig etwas anderes vereinbart wurde.

Werden Gegenstände im Sinne von Absatz 6 während der Arbeiten aufgefunden, werden diese nach Möglichkeit gesichert und dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt.

Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, Wertgegenstände und sonstige Gegenstände, die nicht auf den Auftragnehmer übergehen sollen, vor Beginn der Arbeiten auszusondern oder eindeutig als nicht zur Räumung bestimmt zu kennzeichnen.

Eine Anrechnung des Wertes überlassener Gegenstände auf die vereinbarte Vergütung erfolgt ausschließlich, wenn dies im jeweiligen Angebot oder Auftrag ausdrücklich vereinbart wurde.

Ohne eine entsprechende Vereinbarung besteht aufgrund einer späteren Verwertung grundsätzlich kein Anspruch des Auftraggebers auf Auszahlung eines Verwertungserlöses, soweit die betreffende Sache wirksam in das Eigentum des Auftragnehmers übergegangen ist.

Gefährliche Stoffe, Schadstoffe, Sonderabfälle sowie Gegenstände oder Materialien, die einer besonderen Behandlung, Beförderung oder Entsorgung bedürfen, sind dem Auftragnehmer vor Auftragserteilung mitzuteilen.

Entsteht aufgrund nicht mitgeteilter besonderer Stoffe, Abfälle oder sonstiger nicht erkennbarer Umstände zusätzlicher Aufwand, können hieraus entstehende zusätzliche Leistungen und Kosten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und der getroffenen Vereinbarungen zusätzlich berechnet werden.

Rechte Dritter an den überlassenen Gegenständen bleiben unberührt. Stellt sich heraus, dass der Auftraggeber zur Verfügung über einen Gegenstand nicht berechtigt war, richtet sich die weitere Behandlung nach den gesetzlichen Vorschriften.

§ 12 Stornierung, Kündigung und Widerruf

Gesetzliche Widerrufs-, Kündigungs- und Rücktrittsrechte bleiben unberührt.

Verbrauchern steht bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung.

Bei einer Kündigung oder sonstigen Beendigung eines bereits geschlossenen Vertrages richten sich Vergütungs- und Ersatzansprüche nach den gesetzlichen Vorschriften sowie gegebenenfalls nach wirksam getroffenen individuellen Vereinbarungen.

Bereits erbrachte und gesetzlich vergütungspflichtige Leistungen können entsprechend den gesetzlichen Vorschriften abgerechnet werden.

Individuell vereinbarte Stornierungsbedingungen bleiben wirksam, soweit sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

§ 13 Urheber- und Nutzungsrechte

Von Objektservice Hornung erstellte Texte, Fotografien, Grafiken, Planungen, Konzepte, Entwürfe und sonstige urheberrechtlich geschützte Werke bleiben urheberrechtlich geschützt.

Nutzungsrechte werden nur in dem ausdrücklich vereinbarten Umfang eingeräumt.

Eine darüber hinausgehende Nutzung, Bearbeitung, Vervielfältigung oder Weitergabe bedarf der Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers, soweit keine gesetzliche Erlaubnis besteht.

§ 14 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden nach Maßgabe der geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet.

Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von Objektservice Hornung.

Soweit zur Vertragserfüllung Nachunternehmer, Dienstleister oder andere Empfänger eingesetzt werden, können personenbezogene Daten im gesetzlich zulässigen und erforderlichen Umfang an diese übermittelt werden.

§ 15 Verbraucherstreitbeilegung

Objektservice Hornung ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 16 Rechtswahl und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als ihnen dadurch zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen werden.

Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird, soweit gesetzlich zulässig, Hanau als Gerichtsstand vereinbart.

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

§ 17 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften.

Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt hiervon unberührt.

 

Objektservice Hornung
Inhaber: Sascha Hornung
Wilhelm-Fischer-Straße 18
63454 Hanau
Deutschland

Telefon: 06181 / 3060188
E-Mail: info@objektservice-hornung.de
USt-IdNr.: DE344744742

Stand der AGB: Oktober 2026

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